Bußgeldrecht

Aufgrund unserer Spezialisierung bieten wir Ihnen darüber hinaus eine fundierte und ausführliche Beratung und Vertretung im Bereich des Ordnungswidrigkeitenrechts.

„Ob dein Tacho richtig geht, siehst Du, wenn der Blitz angeht.“ 

(anonym)

Durch das Bußgeldrecht wird die Ahndung von Ordnungswidrigkeiten geregelt

Manchmal geht es ganz schnell und man ist selbst Betroffener eines Ordnungswidrigkeitenverfahrens.

Häufig handelt es sich dabei um Geschwindigkeitsüberschreitungen, Rotlichtverstöße, Handynutzung, Alkohol oder Drogen im Straßenverkehr oder die Nichteinhaltung des Sicherheitsabstandes.

Es drohen dann nicht nur hohe Geldbußen, sondern auch Punkte in Flensburg oder gar ein Fahrverbot.

Nicht immer sollte der Bußgeldbescheid einfach akzeptiert sondern Einspruch eingelegt werden.

Manchmal sind die Messungen ungenau, die Beschilderung falsch oder andere Fehler festzustellen. Vielleicht ist die Ihnen vorgeworfene Ordnungswidrigkeit aufgrund der recht kurzen Verjährungsfristen im Bußgeldrecht aber auch schon verjährt.

Gerade die Verhängung eines Fahrverbotes stellt für viele Betroffene eine Existenzgefährdung dar. Mit guter Argumentation durch uns kann hier ggfs. erwirkt werden, dass von der Verhängung des Fahrverbotes abgesehen wird.

Herr Zetzmann und Frau Reum als spezialisierte Verkehrsjuristen wissen ganz genau, worauf es hierbei ankommt!

Vermeiden Sie also unnötige Fehler und setzen Sie sich rechtzeitig mit uns in Verbindung.

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