Verkehrsrecht

Der Schwerpunkt der Kanzlei liegt im verkehrsrechtlichen Bereich. Sowohl Herrn Rechtsanwalt Zetzmann als auch Frau Rechtsanwältin Reum wurde aufgrund ihrer besonderen theoretischen Kenntnisse und praktischen Erfahrungen durch die Rechtsanwaltskammer Thüringen die Befugnis verliehen, die Bezeichnung Fachanwalt bzw. Fachanwältin für Verkehrsrecht zu führen. Wir sind daher Ihre kompetenten Ansprechpartner auf diesem Gebiet.

Das Auto hat eine Schwäche: den Fahrer."
(anonym)

Insbesondere im Rahmen der Verkehrsunfallregulierung als auch bei der Durchsetzung und Abwehr von Ansprüchen aus Kaufverträgen über Kraftfahrzeuge aber auch aus Werkstattverträgen ist eine professionelle Vertretung durch uns garantiert. Dabei versteht sich das Team insbesondere als Interessenvertreter der Unfallgeschädigten. Diese Interessen gilt es häufig genug gegen unberechtigte Kürzungsbestrebungen der Fahrzeugversicherer zur Geltung zu bringen.

Aufgrund unserer Spezialisierung bieten wir darüber hinaus eine fundierte und ausführliche Beratung und Vertretung im Bereich des Ordnungswidrigkeitenrechts (Bußgelder) oder bei Verkehrsstraftaten sowie grundsätzlich bei „allen Problemen rund um Auto und Führerschein". 

Als Rechtsexperten im Verkehrsrecht sind Herr Rechtsanwalt Zetzmann und Frau Rechtsanwältin Reum Mitglieder des Vereins „Deutscher Verkehrsgerichtstag - Deutsche Akademie für Verkehrswissenschaft", der jedes Jahr den bundesweit bekannten Verkehrsgerichtstag in Goslar ausrichtet und Mitglieder in der Arbeitsgemeinschaft Verkehrsrecht.

Die Wertschätzung der Tätigkeit von Herrn RA Zetzmann zeigt sich nicht zuletzt daran, dass dieser sowohl ADAC Vertragsanwalt als auch Vertrauensanwalt der Innung des Kraftfahrzeuggewerbes Südthüringen ist.

Frau Rechtsanwältin Reum hat sich - nicht zuletzt, da sich im Familienbesitz mehrere "alte Schätzchen" befinden - auf das Oldtimerrecht und die diesbezüglichen Besonderheiten spezialisiert.

Unsere Teammitarbeiterinnen Frau Frieß, Frau Söder und Frau Marr sind darüber hinaus zertifizierte „Sachbearbeiterin Unfallschadensregulierung" und können Ihnen daher schon im Rahmen erster Informationen bereits direkt am Telefon Rede und Antwort stehen.

 

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