ACHTUNG! Seit Juli 2026 längere Verjährungsfrist für Verkehrsordnungswidrigkeiten!
Das kannte wohl (bis jetzt) jeder:
Bei "üblichen" Verkehrsordnungswidrigkeiten (außer Alkohol und Drogen) beträgt die Verjährungsfrist 3 Monate?!
Jetzt nicht mehr!
Der Gestzgeber hat zum Stichtag 01. Juli 2026 leider für alle Verkehrsordungswidrigkeiten die Verjährungsfrist von 3 auf 6 Monate verlängert.
Damit wird es sicher künftig viel schwieriger werden, im Rahmen der Beratung zu einer Verjährung der Bußgeldsachen zu kommen.
Gleichwohl werden wir natürlich auch künftig versuchen, für unsere Mandanten in Bußgeldsachen das optimale Ergebnis heraus zu holen! Sprechen Sie uns an, wenn es geblitzt hat! Wir helfen Ihnen gerne!