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Das neue Cannabisgesetz ist in Kraft!

Cannabis-Legalisierung: Wir haben die wichtigsten Punkte zusammengefasst.

26.04.2024

Seit dem 01.04.2024 gilt nun das lang erwartete neue Cannabisgesetz. Ein regelrechter Umsturz im Betäubungsmittel- und Strafrecht. Besitz und Anbau von Cannabis sind jetzt für alle über 18 Jahren zum Eigenkonsum in Grenzen erlaubt. Doch was bringt das Gesetz mit sich? Welche Regeln gelten? Was gilt beim Autofahren? 🚗

❗️Wir haben für euch die wichtigsten Vorgaben einmal zusammengefasst:

▶️Jeder Volljährige darf bis zu 25g getrocknetes Cannabis im öffentlichen Raum bei sich führen und bis zu 50g Cannabis zu Hause aufbewahren.

▶️Jeder über 18 Jahren, der seit mindestens sechs Monaten einen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt in Deutschland hat, darf bis zu drei Cannabispflanzen zu Hause anbauen.

▶️Ab Juli dieses Jahres soll der gemeinschaftliche, nicht-gewerbliche Eigenanbau von Cannabis in Anbauvereinigungen möglich sein.

▶️Im Straßenverkehrsgesetz soll wahrscheinlich ein Grenzwert von 3,5 ng/ml THC im Blutserum kommen. Aktuell gilt noch ein Wert von nur 1,0 ng/ml THC im Blutserum. Für eine Einführung dieses empfohlenen Grenzwertes bedarf es allerdings noch einer entsprechenden Gesetzesänderung.

▶️Ein Mischkonsum, also der Konsum von Cannabis und Alkohol, soll ebenfalls verboten und gesetzlich verankert werden.

Durch das neue Cannabisgesetz ist ebenfalls die Fahrerlaubnisverordnung entsprechend angepasst worden. Die Fahrerlaubnis darf künftig nur noch entzogen werden, wenn eine Cannabisabhängigkeit oder ein Cannabismissbrauch zweifelsfrei nachgewiesen ist. Eine Unterscheidung nach gelegentlicher oder regelmäßiger Einnahme findet nicht mehr statt.

Bei weiteren Fragen nicht zögern, zum Hörer greifen und uns kontaktieren. ☎️ 📧

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